Unsere Preise enthalten alle Kosten der Operation, der hiermit im direkten Zusammenhang stehenden Voruntersuchungen und der ca. dreimonatigen Zeit der Nachbetreuung.
Steuerliche Abzugsfähigkeit:
Die Aufwendungen für eine Augenlaseroperation sind als außergewöhnliche Belastung nach
§ 33 EStG anzuerkennen und damit steuerlich abzugsfähig.
Im Einzelfall besteht eine Finanzierungsmöglichkeit mit Ratenzahlung.
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